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Fahrradhersteller & Fahrrad / E-Bike - Lexikon

E-Bike, Fahrrad - Lexikon
Das Prinzip der Gehaltsumwandlung, auch als Entgeltumwandlung oder Bahrlohnumwandlung bekannt - ist ein gängiges Prinzip beim Leasen eines Fahrrads oder E-Bikes über den Arbeitgeber. Dieser besorgt dem Arbeitnehmer das Leasingrad über eine Leasinggesellschaft.

Die monatlichen Leasingkosten sowie der zu versteuernde geldwerte Vorteil werden nun im Rahmen der Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttolohn abgezogen. Ansonsten müsste sich der Arbeitnehmer selbst um die Zahlung der monatlichen Leasingrate kümmern. Die Ersparnis im Vergleich zum Barkauf des Rates ergibt sich beim Fahrradleasing durch die Gehaltsumwandlung. Die Leasingrate nämlich geht direkt vom Bruttogehalt ab, verringert also sowohl die Steuerbelastung als auch die Sozialversicherungsbeiträge. Nur der geldwerte Vorteil wirkt sich nicht steuermindernd aus, er wird zuerst auf das Bruttogehalt draufgerechnet und dann nach Abzug der Steuern wieder abgezogen. Der geldwerte Vorteil fällt an, da ein Fahrrad nur selten ausschließlich dienstlich genutzt wird, er stellt also quasi die Kosten für die private Nutzung dar.
 
 

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