In München wurde ein Radler mit mit 1,6 Promille erwischt. Die Stadt München untersagte daraufhin dem Mann, auf öffentlichem Grund sowohl Auto wie auch Rad zu fahren.
Die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erklärte dass in diesem Fall Zweifel auch an der Eignung zum Radfahren auf der Hand lägen. Ohne Gutachten müsse deshalb die Behörde auch das Radfahren untersagen, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. (Aktenzeichen VGH Bayern 11 C 09.2200)
Neuer Markt 14
78052 Villingen-Schwenningen
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