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Fahrradhersteller & Fahrrad / E-Bike - Lexikon

E-Bike, Fahrrad - Lexikon
Das Dienstrad-Leasing ist dem Dienstwagen-Leasing relativ ähnlich. Anstatt jedoch ein Auto vom Arbeitgeber kostengünstig überlassen zu bekommen, gibt es beim Dienstrad-Leasing ein Fahrrad oder E-Bike.

Wie auch beim Leasen eines Autos kauft das Unternehmen das Rad nicht selbst, sondern least es über eine Leasinggesellschaft wie Jobrad, Eurorad, Businessbike oder lease a bike. Das geleaste Fahrrad überlässt er dann dem jeweiligen Mitarbeiter zur privaten Nutzung, was dieser monatlich mit einem Prozent der UVP versteuern muss (1 Prozent Regelung). Meistens erfolgt die Verrechnung der Leasingrate sowie Steuerlast (geldwerter Vorteil) "direkt auf dem Lohnzettel", was unter dem Begriff der Gehaltsumwandlung bekannt ist. Mit wie viel und ob sich der Arbeitgeber an der Leasingrate des Fahrrads oder E-Bikes beteiligt bliebt dem Arbeitgeber natürlich selbst überlassen. Er kann dabei allerdings im Rahmen des Überlassungsvertrag verschiedene Pflichten des Arbeitnehmers regeln.