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Fahrradhersteller & Fahrrad / E-Bike - Lexikon

Fahrrad - Lexikon
Radfahrer absteigen Schild

Bei dem Schild mit der Aufschrift „Radfahrer absteigen“, welches oft an Baustellen oder sonstigen Gefahrenstellen, an denen die Fahrbahn verengt ist, angebracht wird, handelt es sich um Zusatzschild mit zweifelhafter rechtlicher Bedeutung.

Das Zusatzschild trägt das Verkehrszeichen 1012-32, was jedoch nur im Verkehrszeichenkatalog, nicht jedoch in der Straßenverkehrsordnung aufgeführt ist. Ein Verstoß ist somit ebenfalls nicht in der StVO aufgeführt und somit auch nicht möglich.

Die Bedeutung des Schilds in der Radfahrer-Praxis ist sehr umstritten. Besonders absurd etwa ist die alleinige Anbringung des Verkehrsschilds, da es als Zusatzzeichen nur zusammen mit dem darüber angebrachten Verkehrsschild gültig ist. Ebenfalls abstrus ist die Kombination eines benutzungspflichtigen Radwegs mit dem Zusatzschild „Radfahrer absteigen“. Ein verpflichtender Radweg, welcher von Radfahrern nicht benutzt werden soll, kann per Definition kein benutzungspflichtiger Radweg sein. Einige Interessante Denkanstöße finden sich dazu etwa von Bern Sluka auf dessen Internetauftritt zum Thema Radfahren. Ebenfalls diesem Thema hat sich der ADFC Kreisverband NRW ausführlich gewidmet.

Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr