Fahrrad News
Fahrrad zum EBike nachrüsten ist selten ratsam
Angebote ein Fahrrad mit Elektroantieb nachzurüsten findet man immer wieder. Leider
ist dies nur sehr selten zu empfehlen.
Angebote ein Fahrrad mit Elektroantieb nachzurüsten, findet man immer wieder. Leider ist dies nur sehr selten zu empfehlen.
Immer wieder kommen Fahrradbesitzer auf die Idee, Ihr Fahrrad mit einem Motor
auszurüsten um Muskelkraft zu sparen. Ralf Klagges von Utopia warnt vor diesem
Schritt und weist daraufhin, dass vor so einer Nachrüstung, das Material des
Fahrrads getestet werden muss, ob es für die neue Belastung geeignet ist.
Ohne diesen Test hat der Kunde nach der Umrüstung keine Garantie- und
Gewährleistungsansprüche.
Rolf Häcker vom Komponentenhersteller Humpert weist ebenfalls darauf hin, dass es
nur sehr schwer vorhersehbar ist, wie stark Rahmen, Gabel, Lenker oder sonstiger
sicherheitsrelevanter Bauteile bereits "ermüdet" sind.
Elektroradhersteller verwenden Bauteile welche der Mehrbelastung gewachsen sind.
Sobald ein Fahrradhändler den Umbau eines Fahrrads zum E-Bike oder Pedelec vornimmt,
wird er zum Hersteller des Gesamtprodukts, mit allen vom Gesetzgeber geforderten
Gewährleistungen“, erläutert ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn.
Fahrradnachrüster haften 10 Jahre für den einwandfreien Betrieb des umgebauten
Fahrrads.
Immer wieder kommen Fahrradbesitzer auf die Idee, Ihr Fahrrad mit einem Motor auszurüsten, um Muskelkraft zu sparen. Ralf Klagges von Utopia warnt vor diesem Schritt und weist daraufhin, dass vor so einer Nachrüstung das Material des
Fahrrads getestet werden muss, ob es für die neue Belastung geeignet ist. Ohne diesen Test hat der Kunde nach der Umrüstung keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Rolf Häcker vom Komponentenhersteller Humpert weist ebenfalls darauf hin, dass es nur sehr schwer vorhersehbar ist, wie stark Rahmen, Gabel, Lenker oder
sonstiger sicherheitsrelevanter Bauteile bereits "ermüdet" sind.
Hersteller eines Elektrofahrrads verwenden Bauteile, welche der Mehrbelastung gewachsen sind. Sobald ein Fahrradhändler den Umbau eines Fahrrads zum E-Bike oder Pedelec vornimmt, wird er zum Hersteller des Gesamtprodukts, mit allen vom Gesetzgeber geforderten Gewährleistungen“, erläutert ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn.
Fahrradnachrüster haften 10 Jahre für den einwandfreien Betrieb des umgebauten
Fahrrads.