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: Gegen die Fahrtrichtung freigegebenen Einbahnstraße

In den letzten Jahren kommt es immer häufiger vor, dass Einbahnstraßen von Gemeinden und Städten zur Benutzung für Fahrradfahrer auch entgegengesetzt zur Fahrrichtung freigegeben werden. Diese sind mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ gekennzeichnet und erlaubt es einem Fahrradfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen zu befahren. Teils wird stattdessen auch das Zusatzzeichen „Radfahrer in beide Richtungen“ angebracht.

In einer solchen Einbahnstraße sollte eher vorsichtig gefahren werden und mit aufgebrachten Autofahrern, welche etwa Hupen oder zu weit mittig fahren gerechnet werden. Ebenfalls gilt es auf die eventuell geparkten Autos und Fußgänger besonders acht zu nehmen, da diese teils nicht mit Verkehr aus dieser Richtung rechnen.

Ist an einem Durchfahrtsverbotsschild an einer Einbahnstraße ein "Fahrrad frei" Zusatzzeichen, so können Fahrradfahrer diese auch entgegen der Fahrtrichtung befahrenEine für Radfahrer in die Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraße erlaubt es
Radfahrern und Pedelecs (E-Bikes) ganz legal ein Abkürzung über die Einbahnstraße zu nehmen

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr
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